update vom 23.03.2022
Der Trainingsbetrieb ist wieder gestartet.
Es gilt grundsätzlich die 3G-Regel
Jahreshauptversammlung 2022
Liebe Schützenschwestern und liebe Schützenbrüder,
auf Grund der noch anhaltenden Corona-Maßnahmen-Lage und den noch nicht wirklich absehbaren Lockerungsschritten verlegen wir die Jahreshauptversammlung in das zweite Quartal 2022. Wir hoffen, dass wir dann eine uneingeschränkte und reguläre Sitzung abhalten können.
Vielen Dank für euer Verständnis und bleibt Gesund!
Gut Schuss
Euer Vorstand
(Stand 10.01.2022)
update 06.01.2022 15:00Uhr
Informationen zu den aktuellen Corona - Regelungen
Heute möchten wir Ihnen nach intensiver Rück- bzw. Absprache einige erläuternde Punkte zur CoronaSchVO (gültig bis 12.01.2022) näher bringen:
1. Grundsätzlich gilt für den Sport in Innenräumen die 2G+ Regelung! (Dies gilt für Wettkampf und Training)
2. Die Ausnahmeregelung (Drinnen und Draußen) für Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, bezieht sich nur auf nicht immunisierte Sportler*innen! Diese können unter Nachweis eines PCR-Testes, der nicht älter als 48 Stunden ist, sowohl am Training als auch Wettkampf teilnehmen.
3. Ligabetrieb innerhalb der Landesgrenzen ist keine überregionale Großveranstaltung!
§4 (5a) der CoronaSchVO besagt, dass überregionale Großveranstaltungen nur ohne Zuschauer stattfinden können. Die Begründung zur CoronaSchVO sieht bundesweite Ligen als überregional an. Spiele z.B. der Fußball Regionalliga West sind demnach keine überregionalen Großveranstaltungen. Damit kann dort die Kapazitätsregel des §4 (5) angewendet werden („Bei Veranstaltungen […] darf oberhalb einer absoluten Zahl von 250 Zuschauenden die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen; insgesamt sind aber höchstens 750 Zuschauende, gleichzeitig anwesende Besucherinnen und Besucher oder Teilnehmende zulässig. Stehplätze dürfen nicht besetzt werden.“).
4. Zuschauer
Der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin und Zuschauer ist mit 2 G erlaubt.
5. Übungsleiter / Trainer
Beschäftigte, ehrenamtlich eingesetzte und andere vergleichbare Personen, die in den in Absatz 1 bis 3 genannten Bereichen tätig sind (Anm.: hierzu zählt auch das gemeinsame Sporttreiben) und dabei Kontakt zu Gästen, Kundinnen und Kunden oder Nutzerinnen und Nutzern der Angebote oder untereinander haben, müssen immunisiert oder getestet sein. (3G-Regel) Während der gesamten Tätigkeit muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden!
6. Reithallen sind unter bestimmten Umständen keine „Innenräume“!
Hierzu hatte es bekanntlich in 2021 unterschiedliche Auffassungen in der Landesregierung gegeben. Zwischenzeitlich ist geklärt: Reithallen, die zwar ringsum eine (etwa mannshohe) Begrenzung haben, ansonsten aber ringsum offen sind, zählen nicht als Innenräume. Bei wirklich geschlossenen Seitenwänden müssen aber mindestens zwei Seiten ganz offen sein, um nicht als Innenraum zu gelten.
7. Nach den Ferien, ab dem 10.01.2022, werden Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag den immunisierten Personen gleichgestellt (gilt bis zum 16.01.22) und können damit am Sportbetrieb drinnen und draußen teilnehmen!
Nachweis: Bei Schüler*innen ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt (z.B. Schülerausweis). Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schüler*innen und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
(Stand 27.12.2021)
- Abstand einhalten
- Hygienevorschriften beachten,
- Mund-Nasenbedeckung (OP- oder FFP2-Maske) außer beim Schießen
- regelmäßige Lüften
- entweder über Listen (Anfang - Endzeit)
- oder über die Luca-App (untergliedert nach Bogenwiese, Pistolenstand, KK-Stand, Luftdruckhalle oder Vereinsheim) Die Registrierung ist der Schießaufsicht vorzuzeigen. (Auschecken nicht vergessen)
Wir freuen uns schon auf euch und hoffen auf zahlreiche Nutzung!!!
Gut Schuss
Die Schießleitung
entsprechend der x`ten Novellierung der NRW Corona-Schutz-Verordnung vom 28. Mai 2021, dürfen Schützenfeste erst in der Inzidenz-Stufe 1 bei Werten < 35 ab dem 01. September 2021 unter Auflagen wieder stattfinden.
Das bedeutet für uns, dass nach 2020 auch in diesem Jahr die Durchführung unseres Schützenfestes am zweiten Wochenende im August untersagt ist.
In einfachen Worten:
Das Schützenfest 2021 wird abgesagt und fällt ersatzlos aus!
Wir danken allen Vereinsmitgliedern für das Verständnis und eure Vereinstreue.
Hoffentlich bis bald und bleibt alle gesund.
Der Vorstand
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
natürlich freuen wir uns Alle über den tendenziellen positiven Verlauf der Corona-Pandemie und über die bereits durchgeführten und geplanten Lockerungen der Einschränkungs-Maßnahmen.
Auch wir wollen uns deshalb ein Stück weit zur neuen Normalität entwickeln und den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen.
Als Termin haben wir dafür den 15.Juni festgelegt.
Unter den gegebenen Rahmenbedingungen erarbeiten wir zurzeit Maßnahmen zur Umsetzung damit die Wiedereröffnung für uns alle sicher und schadlos gelingt.
Zusätzlich zu den bereits bekannten und allseits geübten Verhalten- und Umgangsregelungen, erarbeiten wir ein auf uns angepasstes Hygiene- und Verhaltenskonzept. Um von Anfang an keine Unsicherheiten und Interpretationsprobleme zu verursachen, wird durch entsprechende Aushänge, Markierungen, Dokumentationen und Hygienepläne der Aufenthalt auf unserer Liegenschaft und auf den Schießständen festgelegt.
Wir bitten schon heute um euer Verständnis für die Maßnahmen und um aktive Unterstützung zur Umsetzung.
In der Woche vor Aufnahme des Trainingsbetriebs werden wir auf dieser Seite deshalb die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln zum Besuch der Liegenschaft und der Schießstände hier vorab veröffentlichen.
Für Rückfragen stehen unser Schießleiter Karsten Winkler und für die Bogenabteilung Maggie Szukaj gerne zur Verfügung.
Bleibt gesund.
Gut Schuss
Der Vorstand